Telefonterror
Niemals am Telefon Daten verraten.
Es ist einfach schrecklich, mit welchen Methoden manche Dienstleister potentielle Kunden am Telefon belästigen.
Richtig ist, dass es immer schwieriger wird, seine Produkte an den Mann/Frau zu bringen. Dennoch muss man sich an die Regeln des Staates halten. Damit kein Kunde über’s Ohr gehauen wird, hat der Gesetzgeber klare Grenzen gesetzt. Grundsätzlich gilt: Jede "geschäftliche Handlung, durch die ein anderer Markteilnehmer in unzumutbarer Weise belästigt wird, ist unzulässig". Dies schreibt § 7 des Gesetzes gegen den Unlauteren Wettbewerb UWG vor.
Die Grenze, wann Werbung belästigend ist, wird schnell erreicht.
Leider halten sich immer noch einige Dienstleister nicht an diese Regeln. Außerdem nutzen Auftraggeber ggf. Agenturen, die nicht in Deutschland sitzen. Somit ist eine Verfolgbarkeit schwierig. Das führt zu großem Unmut bei denen, die auf solche Werbung reinfallen und ggf. Produkte oder Dienstleistung kaufen.
Das Abwerben von Kunden betrifft insbesondere den Bereich Energie oder Telekomunikation.
Es ist deshalb besonders wichtig, dass man keine Daten an den Anrufer weitergibt.
Insbesondere Kundennummer, PIN oder Passwörter würde der eigene Anbieter nicht abfragen. Diese Daten hat er bereits.
Oft behauptet der Anrufer, er sei ihr Anbieter. Rufen sie dann unbedingt ihren Anbieter an und erfragen sie, ob diese Telefonaktion tatsächlich durchgeführt wird. Ein gemeiner Schachzug ist auch, wenn man ihnen irgendeine Kundennummer zum Abgleich nennt. Dann sagen die Angerufen leider oft, nein das ist nicht meine Kundennummer. Meine Kundennummer lautet ….! Zack und schon ist es passiert und man hat persönliche Daten weitergeben, welche leider nicht nur zum Positiven verwendet werden.